Anmeldung:
Für die Anmeldung an unserer Schule verwenden sie bitte dieses Anmeldeformular.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden sie es per Post an unsere Landesmusikschule:
Landesmusikschule Schlägl, Hauptstraße 2, 4160 Aigen-Schlägl
oder
Sie bringen das ausgefüllte Formular direkt zu uns ins Sekretariat
oder
Sie scannen das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ein und senden es per e-Mail an unsere Schule.
Tarife:
Schulgeldordnung des Oö. Landesmusikschulwerkes
1. Als Entgelt für die Ausbildung an den oö. Landesmusikschulen hat jeder Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter vorbehaltlich der Bestimmungen der Z. 2 bis 6 ein Schulgeld in folgender Höhe, und zwar für 10 Monate pro Schuljahr, zu entrichten:
a) Unterricht in Gruppen mit über drei Schülern 19,20 Euro pro Monat (96 Euro pro Semester)
b) Unterricht in Dreiergruppen 26,00 Euro pro Monat (130 Euro pro Semester)
c) Unterricht in Zweiergruppen 32,00 Euro pro Monat (160 Euro pro Semester)
d) Einzelunterricht 53,20 Euro pro Monat (266 Euro pro Semester)
Das Schulgeld ist semesterweise zu entrichten und ist für das 1. Semester am 1.11., für das 2. Semester am 1.4. fällig. Wird das Schulgeld, gemessen an der Fälligkeit, nicht oder nur teilweise innerhalb eines Monates abgestattet, so erfolgt nach Ablauf dieser Frist die 1. Mahnung und nach Ablauf eines weiteren Monates die 2. Mahnung. Ab der Fälligkeit kommen Mahnspesen und Verzugszinsen zur Vorschreibung. Dabei gelten die Bestimmungen der Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich.
2. Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten. Weiters sind davon erwachsene Schüler ausgenommen, wenn mindestens ein Kind von ihnen die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.
3. Für die Ermäßigung des Schulgeldes gelten folgende Richtlinien:
a) 50 v.H. für jedes weitere Hauptfach
b) 50 v.H. für jedes zweite Kind bei Geschwistern
c) 100 v.H. für jedes dritte und weitere Kind bei Geschwistern
Das Schulgeld wird gegebenenfalls von der niedrigeren Gebühr ermäßigt.
4. Die Erlassung des Schulgeldes ist in Einzelfällen auf Ansuchen bei sozialer Bedürftigkeit möglich. Ansuchen betreffend die Erlassung des Schulgeldes für Schüler der oö. Landesmusikschulen werden vom Direktor der
betreffenden Landesmusikschule genehmigt bzw. abgelehnt. In Zweifelsfällen ist der Direktor des Oö. Landesmusikschulwerkes zu befassen.
5. Für die für den Hauptfachunterricht erforderlichen Ergänzungsfächer ist kein Schulgeld zu entrichten. In
besonderen Fällen kann der Direktor des Oö. Landesmusikschulwerkes bzw. der Musikschuldirektor auch für andere Ergänzungsfächer eine Schulgeldbefreiung aussprechen.
6. Der Direktor des Oö. Landesmusikschulwerkes kann ferner unter bestimmten Voraussetzungen für Hauptfächer (z.B. Instrumentalfächer bei Absolvierung der Kapellmeister- oder Chorleiterausausbildung, Musikhauptschule, bei
besonders Begabten, von Projekten etc.) eine Schulgeldbefreiung aussprechen.
7. Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Schulgeldordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
Schulordnung:
Seit 1. September ist eine neue Schulordnung in Kraft.
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